Die Feuerstättenschau

Bei der Feuerstättenschau werden alle auf dem Grundstück betriebenen Feuerungsanlagen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit überprüft. Sie ist damit ein wesentlicher Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz. Es werden, anders als die Bezeichnung vermuten lässt, alle Teile von bestehenden Feuerungsanlagen (Feuerstätten, Ofenrohr, Schornstein, Verbrennungsluftversorgung) in Augenschein genommen, um festzustellen, ob die Feuerungsanlage noch betriebs- und brandsicher ist.

Hierzu werden im wesentlichen folgende Punkte überprüft:

  • Brandschutzabstände zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
  • Dichtheit der Ofenrohre und Abgasanlagen
  • technischer Zustand der Feuerstätte
  • zusätzliche Einrichtungen, wie nichtbrennbare Vorlagen vor Feuerungsöffnungen
  • Aufstellraum, Verbrennungsluftversorgung und Brennstoffversorgung
  • Sicherheitseinrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten
  • Aktualisierung der erforderlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten
  • Kontrolle des Typenschildes ( Baujahr, CE-Zeichen, Staubwerte, Leistung usw.)

Mängel, die die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen können, werden dem Eigentümer bzw. Betreiber mitgeteilt.

Hier einige Beispiele von häufig festgestellten Mängeln:

  • Laufsteeganlage morsch
  • Schornstein versottet
  • Schornsteinkopf schadhaft
  • Einbaumöbel am Schornstein
  • neuer Fußbodenbelag (Laminat) ohne nichtbrennbare Auflage vorm Kamin
  • Dunstabzugshaube mit Abluftfunktion in der gleichen Nutzungseinheit mit einem Kamin (Vergiftungsgefahr)
  • neue Türen oder Fenster bei raumluftabhängigen Feuerstätten…

Über die Feuerstättenschau erhalten Sie eine Bescheinigung und gegebenenfalls eine Mängelmitteilung. An Hand der nun registrierten Daten erhalten Sie zusätzlich einen neuen Feuerstättenbescheid. Gem. § 14 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesestz (SchfHwG) ist die Feuerstättenschau zweimal in 7 Jahren durchzuführen. Die Gebühren für die Feuerstättenschau richten sich nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).

 

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